Aktuelles

  • Platz an der Sonne: BI-Gadderbaum (Bethel)!
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    Platz an der Sonne: BI-Gadderbaum (Bethel)!

    Freistehendes Wohnhaus für viele Wohnmöglichkeiten in einer tollen beliebten Lage, familienfreundlich und attraktiv. Das Erd- und das Obergeschoss bieten zwei schöne Wohnungen ohne Schrägen (gesamt ca. 148m²), das Dachgeschoss wurde nachträglich wohnlich ausgebaut (Grundfläche ca. 50m², davon gelangt ein 1/2-Anteil von ca. 25m² in die Gesamtfläche von ca. 168m²). Die EG-Wohnung kann sofort bezogen werden. Die Eigentümer haben bereits einige Investitionen vorgenommen wie zwei Gasetagenheizungen, Abwasserkanal inkl. Hofpflasterung, Haustüranlage, Wohnungsabschlusstüren. Das Grundstück dient als Garten oder Spielfläche für Kinder & Co. Das Haus ist voll unterkellert. Ein praktisches Nebengebäude mit Bodenraum rundet unser Angebot ab. Am besten Sie vereinbaren einen Termin mit uns – rufen Sie an!

  • Deutsche ziehen im Schnitt mit 20,5 Jahren bei den Eltern aus
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    Deutsche ziehen im Schnitt mit 20,5 Jahren bei den Eltern aus

    Neue Stadt, neue Wohnung, neue Chancen – ein Umzug bedeutet oft ein neues Kapitel im Leben. Das gilt besonders für den Auszug aus dem Elternhaus: In Deutschland ziehen junge Menschen im Schnitt mit 20,5 Jahren von daheim aus. Doch für einige ist die neu gewonnene Freiheit nicht von Dauer – mehr als jeder 6. kehrt später wieder zu den Eltern zurück. Das zeigt eine aktuelle Umfrage im Auftrag von immowelt zu den Umzugsgewohnheiten der Deutschen. Dabei offenbaren sich zum Teil große Unterschiede zwischen den Generationen und den Geschlechtern.

  • Neue Gefahrstoffverordnung: Was gilt für Asbest?
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    Neue Gefahrstoffverordnung: Was gilt für Asbest?

    Millionen Tonnen von krebserzeugendem Asbest sind noch immer in Bestandsgebäuden verbaut. Um Beschäftigte besser zu schützen, sind im Dezember 2024 mit der novellierten Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) neue Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest in Kraft getreten. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) informiert über die wichtigsten Änderungen und bietet für das Bauen im Bestand einen praxisnahen Leitfaden an.

  • Einbruchschutz: Das können Eigentümer und Mieter tun
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    Einbruchschutz: Das können Eigentümer und Mieter tun

    Der Schutz des eigenen Zuhauses vor Einbruch und Diebstahl ist ein zentrales Anliegen von Immobilieneigentümern und Mietern. Nach Angaben des Immobilienverband Deutschland IVD erleichtert die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) Immobilieneigentümern die Umsetzung baulicher Maßnahmen zum Einbruchschutz. Ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung genügt, um Maßnahmen wie sichere Eingangstüren oder Fenstergitter zu beschließen.