Aktuelles

  • Kommunale Wärmeplanung: Was Eigentümer beachten sollten
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    Kommunale Wärmeplanung: Was Eigentümer beachten sollten

    Fernwärme wird in zentralen Heizkraftwerken produziert, die häufig eine Kombination aus fossilen Brennstoffen, Biomasse und regenerativen Energien nutzen. Diese Energie läuft durch Fernwärmenetze. Derzeit werden bundesweit rund 16 Prozent der deutschen Wohnungen mit Fernwärme beheizt. Welche Gebäude künftig mit Fernwärme beheizt werden können, ist Gegenstand der kommunalen Wärmeplanung, die alle Kommunen vornehmen müssen. Einige Kommunen wie beispielsweise Bonn haben ihre fachliche Wärmeplanung bereits abgeschlossen. Rechtsfolgen daraus ergeben sich allerdings erst, wenn im Rahmen der Planung konkrete Gebiete als fernwärmetauglich ausgewiesen sind. Dies berichtet der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE).

  • BG-Urteil: Untervermietung darf kein Instrument zur Gewinnerzielung sein
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    BG-Urteil: Untervermietung darf kein Instrument zur Gewinnerzielung sein

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung zur Untervermietung den Mieterschutz deutlich gestärkt, das meldet der Deutsche Mieterbund (DMB). Der BGH stellt klar, dass das gesetzliche Recht auf Untervermietung nicht dazu missbraucht werden darf, auf Kosten von Untermietenden erhebliche Gewinne zu erzielen oder die Mietpreisbremse zu umgehen.

  • Tolle Eigentumswohnung mit Garage in zentraler Stadtlage
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    Tolle Eigentumswohnung mit Garage in zentraler Stadtlage

    Attraktive Eigentumswohnung mit durchdachtem Grundriss – ideal für einen Ein- bis Zweipersonenhaushalt. Sowohl Eigennutzer als auch Kapitalanleger sind hier herzlich willkommen. Freuen Sie sich auf eine harmonisch proportionierte Wohnung mit großzügigem Wohn- und Essbereich, einem Schlafzimmer, einer nahezu quadratischen Küche sowie einem Tageslichtbad mit Dusche. Ein sonniger Westbalkon lädt zum Entspannen ein und bietet dank der gelungenen Ausrichtung einen schönen Blick ins Grüne. Die Wohnung befindet sich in einer soliden und gepflegten Wohnanlage, die professionell von einer Bielefelder Hausverwaltung betreut wird. Sie genießen hier eine ruhige Wohnatmosphäre bei gleichzeitig zentraler Lage. Ein Aufzug ist selbstverständlich vorhanden und der eigene Tiefgaragenstellplatz ist bereits im Kaufpreis enthalten. Überzeugen Sie sich selbst von den inneren Werten dieser Immobilie und vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin mit uns.

  • Hausordnung vs. Helau: Was an Karneval rechtlich gilt
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    Hausordnung vs. Helau: Was an Karneval rechtlich gilt

    Mieter und Vermieter müssen in den Karnevalshochburgen während der fünften Jahreszeit einige Besonderheiten etwa bei den Ruhezeiten und möglichen Schäden beachten. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland IVD West, hin.