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  • Lukrative Kapitalanlage mitten in Spenge
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    Lukrative Kapitalanlage mitten in Spenge

    Dieses gepflegte Anlageobjekt aus dem Jahr 1977 stellt eine nachhaltige und vermietungssichere Kapitalanlage dar. Das Objekt befindet sich auf einem ca. 575 m² großen Grundstück und umfasst insgesamt 12 gut geschnittene 1-Zimmer-Apartments mit jeweils separater Küche, eigenem Balkon und eigenem Kellerabteil. Die Gesamtwohnfläche beträgt ca. 458 m². Die funktionalen Wohnungsgrößen sprechen eine dauerhaft nachgefragte Mieterklientel an. Die jährlichen Kaltmieten belaufen sich auf ca. € 40.560,– und bieten eine hervorragende Renditebasis mit Ausbaupotential. Im Jahr 2014 wurden bereits aufwendige Modernisierungen durchgeführt. In diesem Zuge erfolgten der Einbau einer Gaszentralheizung inklusive Warmwasserspeicher, die Erneuerung der Heizungs-/ und Wasserleitungen, der Elektro-Hauptverteilungen sowie der Austausch der Haustüranlage und sämtlicher Wohnungstüren. Zudem wurden alle Bäder zeitgemäß erneuert, wodurch die Apartments heutigen Wohnansprüchen in besonderem Maße gerecht werden. Den Mietern steht ein gemeinschaftlicher Waschkeller zur Verfügung. Ergänzt wird das Angebot durch 9 Außenstellplätze direkt vor dem Haus, die den Wohnkomfort zusätzlich erhöhen. Die Lage in Spenge bietet eine sehr gute Alltagstauglichkeit. Einkaufsmöglichkeiten und Einrichtungen der Nahversorgung sind perfekt fußläufig erreichbar, was die Vermietbarkeit der Apartments nachhaltig stützt. Die überschaubare Objektgröße, die klare Apartmentstruktur sowie der sehr gute technische Stand ermöglichen eine mühelose Verwaltung und machen dieses Objekt besonders attraktiv für Kapitalanleger. Unser Fazit: Ein gepflegtes, nachhaltig vermietbares Apartmenthaus in guter Lage von Spenge! Eine klassische Kapitalanlage mit stabilen Einnahmen und langfristiger Perspektive.

  • Heizkostenprognose 2025: Trotz sinkender Energiepreise sind steigende Kosten zu erwarten
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    Heizkostenprognose 2025: Trotz sinkender Energiepreise sind steigende Kosten zu erwarten

    Für die Heizkostenabrechnung 2025 müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher trotz sinkender Energiepreise auf höhere Kosten einstellen. Grund dafür sind die kälteren Außentemperaturen in der Heizperiode: Im Schnitt war es 2025 kälter als 2024, was zu einer Steigerung des Heizenergieverbrauchs führt. Laut einer aktuellen Prognose des Energiedienstleisters Techem steigen die Gesamtkosten für Heizen im Mittel damit um +8,6 Prozent. Besonders betroffen sind Haushalte mit Fernwärme (+13,2 %) und Gas (+9,7 %).

  • Kommunale Wärmeplanung: Was Eigentümer beachten sollten
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    Kommunale Wärmeplanung: Was Eigentümer beachten sollten

    Fernwärme wird in zentralen Heizkraftwerken produziert, die häufig eine Kombination aus fossilen Brennstoffen, Biomasse und regenerativen Energien nutzen. Diese Energie läuft durch Fernwärmenetze. Derzeit werden bundesweit rund 16 Prozent der deutschen Wohnungen mit Fernwärme beheizt. Welche Gebäude künftig mit Fernwärme beheizt werden können, ist Gegenstand der kommunalen Wärmeplanung, die alle Kommunen vornehmen müssen. Einige Kommunen wie beispielsweise Bonn haben ihre fachliche Wärmeplanung bereits abgeschlossen. Rechtsfolgen daraus ergeben sich allerdings erst, wenn im Rahmen der Planung konkrete Gebiete als fernwärmetauglich ausgewiesen sind. Dies berichtet der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE).

  • BG-Urteil: Untervermietung darf kein Instrument zur Gewinnerzielung sein
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    BG-Urteil: Untervermietung darf kein Instrument zur Gewinnerzielung sein

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung zur Untervermietung den Mieterschutz deutlich gestärkt, das meldet der Deutsche Mieterbund (DMB). Der BGH stellt klar, dass das gesetzliche Recht auf Untervermietung nicht dazu missbraucht werden darf, auf Kosten von Untermietenden erhebliche Gewinne zu erzielen oder die Mietpreisbremse zu umgehen.